§1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der smartenic s.r.o., Rázusovo nábrežie - HUMA 6, 811 02 Bratislava, Slowakische Republik, IČO: 55886922 (nachfolgend "smartenic" oder "Anbieter") und dem Vertragspartner (nachfolgend "Kunde"). 1.2 Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. a des slowakischen Handelsgesetzbuches (Obchodný zákonník). Eine Geschäftsbeziehung mit Verbrauchern im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nicht beabsichtigt. 1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als smartenic ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn smartenic in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt. 1.4 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. 1.5 Begriffsdefinitionen: - "Hardware": Alle von smartenic gelieferten physischen Produkte, insbesondere LED-Displays, Outdoor-Displays, Stelen und zugehörige Komponenten. - "Software": Die Cloud-basierte Management-Plattform "smartenic Control" sowie alle zugehörigen Anwendungen und Updates. - "SaaS": Software as a Service - Bereitstellung der Software über das Internet auf Basis eines Abonnements. - "Lieferung": Übergabe der Hardware oder Bereitstellung der Software gemäß vereinbarter Lieferbedingung.
§2 Vertragsschluss und Angebotsunterlagen
2.1 Angebote von smartenic sind freibleibend und unverbindlich. Darstellungen im Online-Shop, in Katalogen, Prospekten und sonstigen Werbemedien stellen keine bindenden Angebote dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. 2.2 Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. smartenic ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang anzunehmen. 2.3 Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von smartenic oder durch die Ausführung der Lieferung zustande. Die Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Umfang und die Bedingungen des Vertrages. 2.4 Alle Angebotsunterlagen, Muster, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen verbleiben im Eigentum von smartenic und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. 2.5 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch smartenic. 2.6 Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
§3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen
3.1 Der Umfang der Lieferungen und Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von smartenic. Maßgeblich für Art und Umfang der Lieferung sind die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Produktbeschreibungen und Spezifikationen. 3.2 smartenic behält sich vor, Änderungen an den Produkten vorzunehmen, sofern diese gleichwertig oder besser sind und dem Kunden zumutbar. Dies gilt insbesondere für technische Verbesserungen, Änderungen aufgrund veränderter gesetzlicher Anforderungen oder Änderungen durch Lieferantenwechsel. 3.3 Bei kundenspezifischen Anpassungen (Sonderanfertigungen) ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Informationen, Dokumente und Freigaben rechtzeitig und vollständig zu liefern. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten. 3.4 Installationsleistungen, Schulungen und sonstige Dienstleistungen sind nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. 3.5 Die Lieferung von Software erfolgt als SaaS-Lösung. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des vereinbarten Abonnements.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich netto in Euro (EUR) ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. 4.2 Zusätzliche Leistungen wie Installation, Montage, Transport, Verpackung, Versicherung und Schulung werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. 4.3 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. 4.4 Bei Zahlungsverzug ist smartenic berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. 4.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 4.6 Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist smartenic berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichtleistung vom Vertrag zurückzutreten. 4.7 SaaS-Leistungen werden monatlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, wie in der Auftragsbestätigung festgelegt.
§5 Lieferung und Lieferverzug
5.1 Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von smartenic schriftlich bestätigt wurden. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen Fragen und vor Eingang vereinbarter Anzahlungen. 5.2 Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, EXW (Ex Works / Ab Werk) gemäß Incoterms 2020 ab Lager von smartenic oder dessen Lieferanten. Auf Wunsch des Kunden kann DDP (Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt) vereinbart werden. Die Mehrkosten trägt der Kunde. 5.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. 5.4 Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert, werden ab einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft Lagerkosten von mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat berechnet. 5.5 Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pandemien, Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Streiks, Lockouts, Betriebsstörungen, Lieferengpässe bei Rohstoffen oder Bauteilen) verlängern sich die Lieferfristen angemessen. smartenic wird den Kunden unverzüglich über solche Umstände informieren. 5.6 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, ist smartenic berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
§6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von smartenic (Vorbehaltsware). Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist smartenic berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. 6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung an smartenic ab. 6.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an smartenic ab. smartenic nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 6.4 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Von Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen Dritter hat der Kunde smartenic unverzüglich zu unterrichten. 6.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für smartenic. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht smartenic gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwirbt smartenic das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen. 6.6 Bei Überschreitung des Wertes der bestehenden Sicherheiten über die gesicherten Forderungen um mehr als 10% ist smartenic auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.
§7 Gewährleistung für Hardware
7.1 Die Gewährleistungsfrist für Hardware beträgt 24 Monate ab Lieferung. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. 7.2 Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung zu rügen. 7.3 Bei berechtigten Mängelanzeigen ist smartenic nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist zweimal fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen. 7.4 Für Ersatzteile und reparierte Teile gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, mindestens jedoch bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist. 7.5 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die entstehen durch: - Natürlichen Verschleiß - Unsachgemäße Verwendung, Bedienung oder Lagerung - Nichtbeachtung der Installationsvoraussetzungen oder Bedienungsanleitungen - Übermäßige Beanspruchung - Ungeeignete Betriebsmittel oder Wechselwirkung mit fremder Hard- oder Software - Fehlerhafte oder nachlässige Behandlung - Chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, soweit nicht von smartenic zu vertreten - Eingriffe oder Modifikationen durch den Kunden oder Dritte ohne Genehmigung von smartenic - Höhere Gewalt 7.6 Bei unberechtigten Mängelrügen ist smartenic berechtigt, den entstandenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
§8 Gewährleistung für Software (SaaS)
8.1 smartenic gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den in der aktuellen Produktdokumentation beschriebenen Funktionen entspricht. Die Dokumentation ist Bestandteil des Vertrages und auf der Website von smartenic abrufbar. 8.2 Bekannte Einschränkungen und Systemanforderungen sind in der Dokumentation aufgeführt. Eine 100%ige Fehlerfreiheit der Software wird nicht geschuldet. 8.3 smartenic wird Fehler der Software (Bugs) durch Updates, Patches oder Workarounds beheben. Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Updates zeitnah zu installieren bzw. automatische Updates zu ermöglichen. 8.4 Die Verfügbarkeit der SaaS-Plattform beträgt 99,5% im Jahresmittel, gemessen am Server von smartenic. Ausgenommen sind geplante Wartungsfenster (in der Regel nachts oder am Wochenende), die mindestens 24 Stunden vorher angekündigt werden. 8.5 smartenic behält sich vor, die Software weiterzuentwickeln und zu verbessern. Wesentliche Änderungen der Funktionalität werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. 8.6 Der Kunde ist für die Sicherung seiner in der Software gespeicherten Daten selbst verantwortlich. smartenic erstellt zwar regelmäßige Backups, übernimmt jedoch keine Garantie für die vollständige Wiederherstellbarkeit der Daten. 8.7 Support-Anfragen werden während der Geschäftszeiten (Mo-Fr, 09:00-16:00 Uhr MEZ) bearbeitet. Die Reaktionszeiten richten sich nach dem vereinbarten Service Level.
§9 Haftung und Haftungsbeschränkung
9.1 smartenic haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von smartenic oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 9.2 smartenic haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von smartenic, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. 9.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet smartenic auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 9.4 Im Übrigen ist die Haftung von smartenic - gleich aus welchem Rechtsgrund - auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelvertrags beschränkt, maximal jedoch auf EUR 100.000,00. 9.5 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Produktionsausfall und reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 9.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von smartenic. 9.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 9.8 Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch innerhalb von 3 Jahren ab dem schädigenden Ereignis. Dies gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
10.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den anwendbaren nationalen Datenschutzgesetzen. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung auf der Website von smartenic zu finden. 10.2 Soweit smartenic im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. 10.3 Der Kunde ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen seiner Nutzung der Produkte und Dienstleistungen von smartenic selbst verantwortlich. 10.4 smartenic ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten für statistische Zwecke und zur Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen zu verwenden. 10.5 Der Kunde stellt smartenic von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den Kunden beruhen.
§11 Geheimhaltung
11.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur für die Erfüllung des Vertrages zu verwenden. 11.2 Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, insbesondere: - Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse - Technische Informationen, Know-how, Verfahren - Preise, Kalkulationen, Geschäftsstrategien - Kundendaten und Vertragsbedingungen - Software-Quellcode 11.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die: - Zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits öffentlich bekannt waren - Ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden - Der empfangenden Partei bereits vor Übermittlung rechtmäßig bekannt waren - Von Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht rechtmäßig erlangt wurden - Von der offenlegenden Partei zur Offenlegung freigegeben wurden 11.4 Die Geheimhaltungspflicht besteht während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. 11.5 Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sind entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten.
§12 Vertragslaufzeit und Kündigung
12.1 Kaufverträge über Hardware werden mit vollständiger Erfüllung beendet. 12.2 SaaS-Verträge werden für die in der Auftragsbestätigung genannte Laufzeit geschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. 12.3 SaaS-Verträge verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden. 12.4 Wartungsverträge können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. 12.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: - Der Kunde mit der Zahlung von Entgelten trotz Mahnung und Nachfristsetzung länger als 30 Tage in Verzug ist - Über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren beantragt wird - Eine Partei wesentliche Vertragspflichten schwerwiegend oder wiederholt verletzt 12.6 Kündigungen bedürfen der Schriftform. Die Kündigung per E-Mail an die vertraglich vereinbarte Adresse ist ausreichend. 12.7 Bei Beendigung des Vertrages ist smartenic berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren. Der Kunde erhält Gelegenheit, seine Daten innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende zu exportieren. Danach werden die Daten gelöscht.
§13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Slowakischen Republik unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. 13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Bratislava, Slowakei. smartenic ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 13.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 13.5 Die deutsche Fassung dieser AGB ist die verbindliche Originalfassung. Übersetzungen dienen nur zu Informationszwecken. 13.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn smartenic ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. 13.7 smartenic behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung schriftlich widerspricht. smartenic s.r.o. Rázusovo nábrežie - HUMA 6 811 02 Bratislava Slowakische Republik Stand: Januar 2026
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